Sturmschaden

Abwicklung von Sturmschäden

Zersprungene Scheiben, abgedeckte Dächer und verwüstete Gärten – die Schadensbilanz nach gewaltigen Stürmen kann schon nach wenigen Minuten immens hoch ausfallen. Für Betroffene stellt sich dann die wichtige Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt und wie sie am besten vorgehen sollten.

Wer zahlt was?

Für Sturmschäden unmittelbar am Haus wie abgedeckte Dächer oder zersplitterte Fenster kommt die so genannte „verbundene“ Wohngebäudeversicherung auf, die die meisten Hausbesitzer heutzutage abgeschlossen haben. Diese umfasst auch Folgeschäden wie z.B. durch eindringendes Regenwasser infolge eines Dachschadens.

Sind dagegen Schäden an Möbeln oder anderen Haushaltsgegenständen zu verzeichnen, greift – falls vorhanden – die Hausratsversicherung. Bis zu einer bestimmten Summe sind dabei auch außen am Haus angebrachte Satellitenschüsseln, Antennen oder Markisen mitversichert.

Wichtig: Um größere Schäden zu vermeiden, müssen notdürftige Reparaturen so schnell wie möglich durchgeführt werden. Hier gilt die so genannte „Schadensminimierungspflicht“, d.h. Löcher im Hausdach infolge eines Sturmes müssen unverzüglich abgedichtet werden, damit bei Regen nicht auch noch die Wohnung unter Wasser gesetzt wird.

Was tun im Schadensfall?

Grundsätzlich gilt es, den Schaden umgehend der Versicherung zu melden, am besten schriftlich per Einschreiben, Fax oder E-Mail. Sind die Unterlagen erst einmal bei der Versicherung, sollte es nicht länger als einen Monat dauern, bis zumindest eine Abschlagzahlung geleistet wird.

Um auch für künftige Wetterkapriolen ausreichend gerüstet zu sein sollten Hauseigentümer wie Mieter ihre Versicherungspolicen genau überprüfen, vor allem hinsichtlich der Versicherungssumme. Unterversicherte erhalten im Schadensfall möglicherweise ansonsten nicht genügend Geld für die Reparatur des Schadens.

Meldung eines Sturmschadens

Haben sie einen Schaden am Dach? Dann füllen sie das Kontaktformular aus, wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.